Interessantes für Eltern

Erziehung, Bildung und Betreuung geht nur mit den Eltern!

Die Erziehung, Bildung und Betreuung in unseren Kindertagesstätten ergänzt und unterstützt die Erziehung der Kinder in der Familie. Um diesem Auftrag gerecht werden zu können, liegt uns eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten sehr am Herzen.

 

Unsere Kindertageseinrichtungen verbindet eine gemeinsame Kita-Ordnung. Sie ist Bestandteil des Betreuungsvertrages, der verbindlich zwischen Eltern und Träger, vertreten durch die Leitung, geschlossen wird. Hier sind wesentliche Informationen für Eltern festgehalten.

 

Erziehungspartnerschaft

Miteinander im Gespräch zu sein und zu bleiben ist uns wichtig: beim ersten Kennenlernen der Kita und bei Aufnahmegesprächen, in der Eingewöhnungszeit und bei Entwicklungsgesprächen, bei Elternveranstaltungen, Festen und im Alltag beim Bringen und Abholen des Kindes. Jedes Jahr im Herbst wird der Elternausschuss der Kita neu gewählt. Der Elternausschuss hat die Aufgabe, die Erziehungsarbeit in der Kindertagesstätte zu unterstützen und die Zusammenarbeit zwischen der Kindertagesstätte und den Eltern und sonstigen Erziehungsberechtigten zu fördern. Er kann Anregungen zur Gestaltung und Organisation der Kita geben und wird über grundlegende Themen informiert und gehört. Wir freuen uns über jedes persönliche Engagement für die Arbeit in der Kita: bei Veranstaltungen und Ausflügen, in der Elternarbeit oder im Förderverein.

 

Bei der Zusammenarbeit mit den Eltern legen wir besonderen Wert auf Vertrauen und Offenheit.

Die Basis bildet eine gegenseitige Akzeptanz, der Kompetenzen der Eltern und des pädagogischen Personals.

 

Aufnahme eines Kindes

Die Aufnahme eines Kindes richtet sich nach der Verfügbarkeit der Plätze. Soweit Plätze vorhanden sind, können Aufnahmen zu jeder Zeit des Jahres stattfinden.

 

Dabei berücksichtigen wir nach Möglichkeit Geschwisterkinder, Berufstätigkeit oder Ausbildung beider Eltern und besondere Familiensituationen etc. Die Aufnahmekriterien wurden in Absprache zwischen den Leitungen des Kitaverbandes, dem Träger und den Elternausschüssen festgelegt.

 

Die Leitung der Kita gibt gerne Auskunft zur Anmeldung und Aufnahme eines Kindes. Vereinbaren Sie einen Termin, damit Zeit für ein Informationsgespräch zum Kennenlernen der Einrichtung gegeben ist. Über das online gestützte Vormerk- und Anmeldeverfahren webKITA der Stadt Neuwied besteht ebenfalls die Möglichkeit Interesse für einen Kita-Platz zu bekunden.

 

Eingewöhnung

Die Eingewöhnung jedes Kindes und der Aufbau einer zusätzlichen sicheren Bindung zu einer neuen Bezugsperson wird sensibel und unter enger Einbeziehung der Eltern begleitet. Die sichere Bindung ist die Grundlage für soziale Kompetenz und Autonomie. Sie bietet einen Schutzfaktor in belastenden Situationen und trägt positiv zur Persönlichkeitsentwicklung bei. Nähere Informationen zur konkreten Umsetzung geben Ihnen die Mitarbeitenden in der Kita.

 

Erkrankungen und Gesundheitsfürsorge

Um eine gute Betreuung von Kindern mit Allergien oder z. B. chronischen Erkrankungen zu gewährleisten, ist ein Gespräch mit der Leitung der Kita notwendig.

 

Auch der Schutz vor Infektionen ist eine gemeinsame Aufgabe von Elternhaus und Kindertagesstätte. Krankheiten nach dem Infektionsschutzgesetz sind meldepflichtig. Eltern / Personensorgeberechtigte sind verpflichtet, die Kindertages- einrichtung bei einer Erkrankung ihres Kindes oder eines Familienangehörigen umgehend zu benachrichtigen. Wenn ein Kind während des Besuchs der Kindertageseinrichtung erkrankt, sind die Mitarbeitenden verpflichtet, die Personensorge- berechtigten umgehend zu benachrichtigen, um das Kind abholen zu lassen. Ein Besuch der Einrichtung ist erst nach der Genesung wieder möglich.

 

Elternbeiträge

Der Besuch der Kindertagesstätte ist nach dem Kindertagesstättengesetz Rheinland-Pfalz seit dem 1. August 2010 für Kinder vom vollendeten 2. Lebensjahr an beitragsfrei.

 

Der Beitrag für Kinder unter 2 Jahren ist einkommensabhängig.

 

Als Träger unserer Einrichtungen ziehen wir einen Beitrag für das Mittagessen und Nebenkosten für Getränke, Portfolio ein. Über die Höhe der Kosten informiert Sie die jeweilige Kita vor Ort, auch über die Möglichkeiten und Voraussetzungen einer Kostenübernahme durch das städtische Jugendamt.